In Österreich ist für ältere Wohnungen aufgrund der Regelungen des Mietrechtsgesetztes (MRG) der maximale Mietzins vorgegeben (Kategorie- und Richtwertmieten). Hinzu kommen zahlreiche „Altmieter“ mit jahrzehntealten unbefristeten Verträgen. Faktisch führt dies dazu, daß die Mieteinnahmen mancher Zinshäuser nicht einmal dazu ausreichen, die Häuser instandzuhalten.
Für Eigentümer einzelner Wohnungen zahlt sich die Vermietung von Zweitwohnungen oft aufgrund der geringen Mieteinnahmen nicht aus. Die Mieterbefreiung schafft einen Ausgleich zwischen den Interessen von Kapitalanlegern, die in Wohnraum investieren und Menschen mit Wohnbedürfnis.